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Mensch, geh immer erst zu Jentsch    
Gegr.: 1973    Eines der führenden Auktionshäuser Deutschlands

Einziger öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer der  Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld     





Wußten Sie: ???   Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesverwaltungsgericht:    Die öffentliche Bestellung ist die staatliche Feststellung  einer  besonderen Qualifikation
Mit der öffentlichen Bestellung nimmt der Versteigerer eine  
öffentliche Aufgabe wahr.                                                                                                                     
Die Bestellung und Vereidigung kommt daher nur für   besonders sachkundige  Versteigerer   in Betracht. Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.  
Dem öffentlich bestellten Versteigerer wird durch Gesetz eine  besondere Vertrauensstellung begründet, BGH- (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Oktober 1989, aaO. 
Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher  Personen zu bedienen,  die bei Ausübung ihres Gewerbes eine
 besondere Zuverlässigkeit  und Tüchtigkeit bieten.  Mit öffentlichen Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung) die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit voller Beweiskraft zu öffentlichen Glauben zu bezeugen. Personen mit öffentlichen Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher, Standes- und Urkundsbeamte (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer gleichgestellt).

373 durchgeführte Versteigerungen  /  Stand: Mai 2012


 
     
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