Der Erwerber von Gegenständen, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich, diese Dinge nur für historisch wissenschaftliche Zwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des: § 86a StGB zu benutzen. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Objekte aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen Forschung, der Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens bzw. der militärischen Forschung erwerben (§ 86a StGB). Nur unter dieser Voraussetzung bietet das Auktionshaus Jentsch diese Gegenstände an.
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